Lohnkosten klar planen

Arbeitgeberkostenrechner: Was kostet das Bruttogehalt wirklich?

Sehen Sie die direkten Lohnkosten einer Stelle mit Sozialversicherung, Umlagen und Berufsgenossenschaft. Die variablen Werte passen Sie direkt an Ihre Kasse und Ihren Betrieb an.

Unternehmerin prueft Arbeitgeberkosten

Arbeitgeberkosten berechnen

Verguetung eingeben

EUR
Regelmaessiges Monatsbrutto vor Steuern und Arbeitnehmeranteilen.
EUR
Zum Beispiel Weihnachtsgeld, Bonus oder Einmalzahlungen.
Abgaben anpassen

Die Sozialversicherungswerte starten mit den Saetzen und Grenzen fuer 2026. Zusatzbeitrag, Umlagen und Berufsgenossenschaft unterscheiden sich je Betrieb.

%
%
%
%
%

Direkte Arbeitgeberkosten

0 EUR

pro Monat im Jahresdurchschnitt

Brutto inklusive Sonderzahlungen0 EUR
Rentenversicherung0 EUR
Krankenversicherung0 EUR
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung0 EUR
Umlagen und Berufsgenossenschaft0 EUR
Gesamtkosten pro Jahr0 EUR
0 % ueber dem Brutto
0 EUR Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung pro Jahr

Direkte Arbeitgeberkosten von Personalkosten unterscheiden

Dieser Rechner konzentriert sich auf das Arbeitsentgelt und die damit verbundenen Abgaben. Fuer die umfassende betriebliche Sicht kommen je nach Stelle noch Ausstattung, Arbeitsplatz, Benefits, Weiterbildung und nicht produktive Zeit hinzu.

1. Brutto erfassen

Regelmaessiges Monatsbrutto und Sonderzahlungen bilden die Grundlage der Jahresrechnung.

2. Eigene Saetze einsetzen

Zusatzbeitrag, Umlagen und Berufsgenossenschaft sollten den Bescheiden Ihres Betriebs entsprechen.

3. Budget sicher planen

Nutzen Sie die Monats- und Jahressumme fuer Stellenbudget, Angebot oder Projektkalkulation.

Welche Werte verwendet der Rechner?

Fuer 2026 startet der Rechner mit dem Arbeitgeberanteil von 9,3 Prozent zur Rentenversicherung, 1,3 Prozent zur Arbeitslosenversicherung, 7,3 Prozent Krankenversicherung plus der Haelfte des Zusatzbeitrags sowie 1,8 Prozent Pflegeversicherung. Bei Arbeitsort Sachsen gilt fuer die Pflegeversicherung der abweichende Arbeitgeberanteil von 1,3 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenzen begrenzen die Berechnung automatisch. Fuer Kranken- und Pflegeversicherung werden 69.750 EUR im Jahr, fuer Renten- und Arbeitslosenversicherung 101.400 EUR im Jahr angesetzt.

Hinweis: Diese unverbindliche Planungsrechnung gilt fuer einen regelmaessig beschaeftigten, gesetzlich versicherten Arbeitnehmer. Sie ersetzt keine Lohnabrechnung und deckt Sonderfaelle wie Minijobs, Werkstudenten, private Krankenversicherung oder besondere Entgeltbestandteile nicht vollstaendig ab.

Haeufige Fragen zu Arbeitgeberkosten

Warum ist der Krankenkassen-Zusatzbeitrag nicht fest?

Krankenkassen legen ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Arbeitgeber tragen die Haelfte davon. Deshalb ist der Durchschnittswert nur eine Startannahme und sollte fuer den konkreten Mitarbeiter angepasst werden.

Zahlt der Arbeitgeber den Zuschlag fuer Kinderlose in der Pflegeversicherung?

Nein. Der Zuschlag fuer Kinderlose wird allein vom Arbeitnehmer getragen. Fuer den Arbeitgeber bleibt der eigene Anteil bei 1,8 Prozent, in Sachsen bei 1,3 Prozent.

Warum steigen die Abgaben bei hohem Gehalt nicht unbegrenzt?

Fuer die Sozialversicherungen gelten Beitragsbemessungsgrenzen. Oberhalb dieser Grenzen wird der jeweilige Beitrag nicht weiter erhoeht.

Mehr Tiefe fuer Ihre Personalplanung

Der Personalkostenrechner ergaenzt diese direkte Lohnkostenrechnung um Benefits, Arbeitsplatzkosten und Kosten pro produktiver Stunde. Weitere Werkzeuge finden Sie im Rechner-Bereich.

Quellen der Standardwerte: Deutsche Rentenversicherung, Bundesgesundheitsministerium zur Krankenversicherung und Bundesgesundheitsministerium zur Pflegeversicherung.